EEG-Umlage: Was hat sich geändert?

 

Alles begann im Jahr 2000. Damals wurde die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, eingeführt. Dank ihr sollte die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken finanziert werden.

Doch um Stromkunden zu entlasten, wurde die EEG Umlage zum 01.01.2022 halbiert und seit dem 01.07.2022 fällt die EEG-Umlage ganz weg. Das bedeutet, dass Energieversorger die EEG-Umlage nun nicht mehr in Rechnung stellen dürfen. Insgesamt macht dies rund 9 Cent aus, die jedoch durch die stark steigenden Strompreise bereits wieder eingeholt wurden.

 

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