Einspeisebegrenzung ab 2023 aufgehoben

 

Wenn die Sonne in der Mittagszeit am stärksten scheint und die Photovoltaik-Anlage am meisten Strom produziert, entsteht meist überschüssiger Strom. Dieser Strom wird ins öffentliche Stromnetz gespeist. Doch wenn der eigene Haushalt gerade gar nichts verbraucht, dann kommt alles ins Netz?

Nicht so ganz, denn bisher durfte nicht die volle Leistung, sondern lediglich 70 Prozent der maximalen Leistung der Photovoltaik-Anlage eingespeist werden. Dies wird bei modernen Anlagen Lastabhängig geregelt. Man kann die Produktion über 70% also selber zeitgleich verbrauchen. Und bei älteren Anlagen wurde diese Begrenzung sogar fest eingestellt, die erzeugen immer nur 70% Ihrer möglichen Leistung.

Diese Einspeisebegrenzung fällt zum 01.01.2023 zumindest für die Anlagen weg, die im neuen Jahr installiert werden. Für bisher bestehende Anlagen bleibt die Einspeisebegrenzung vorerst bestehen

 

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