Post vom Energieversorger? Versteckte Preiserhöhung?

von Ewgeni Boger und Reinhold Wilking

Wir stellen immer wieder fest, dass einzelne Energieversorger die Ankündigung von Preiserhöhungen in allgemeinen Anschreiben verstecken.

Dadurch wird diese Preiserhöhung nicht sofort ersichtlich und Dir entgeht womöglich Dein Sonderkündigungsrecht. Eine Preiserhöhung muss Dir 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Durch diese angekündigte Preiserhöhung entsteht bei Privatverträgen ein Sonderkündigungsrecht, welches Du innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung ausüben kannst.

Grundsätzlich muss jede Preiserhöhung vom Energieversorger schriftlich mitgeteilt werden. In einem Onlinetarif geschieht das in der Regel per E-Mail.

Leite einfach jede Info des Energieversorgers an Deinen persönlichen Energieagenten weiter! Denn er kennt die Sprache des Versorgers und erarbeitet für Dich spezielle Lösungen.

 

Vereinbare jetzt einen Termin und lass Dich vollkommen unverbindlich beraten.

Wir freuen uns auf Dich und gerne auch auf Deine Empfehlungen.

 

Dein Team der Energieagenten Darmstadt


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